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Gin | Spirituosen | Liköre aus Oberösterreich

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
LoRe Gin-Destillerie | Waxenberg


Die nachstehenden Bestimmungen sind unter Ausschluss möglicher allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers Bestandteil aller Angebote, Annahmeerklärungen und Verträge sowie Grundlage aller Leistungen der Gin-Destillerie LoRe (Inhaberin: Regina Priglinger-Simader)

1. Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren, welche durch die Gin-Destillerie LoRe aufgrund von Bestellungen erfolgen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen und sind diese unwirksam. Wenn diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen einmal vereinbart worden sind, gelten sie auch für die Zukunft, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.

1.2 Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Vertragsbestimmungen sind nur wirksam, wenn die Änderung oder Ergänzung vom Auftraggeber schriftlich angeboten wird und von der Gin-Destillerie LoRe schriftlich zugestimmt wird.
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von der Gin-Destillerie LoRe schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang.

2. Vertragsabschluß und Rücktrittsrecht


2.1 Die Angebote sind zur Gänze freibleibend. Bestellungen des Käufers sind als Angebot zu werten. Der Vertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung oder durch Lieferung bzw. Leistung zustande.

2.2 Die Gin-Destillerie LoRe ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen, wenn der Käufer darüber in Kenntnis gesetzt wurde.

2.3 Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages können nur schriftlich vereinbart werden.

2.4 Dem Verbraucher steht ein Rücktrittsrecht binnen vierzehn Werktagen, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt, ab Lieferung zu. Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Verbraucher. Eine Rücktrittserklärung ist dann als rechtzeitig anzusehen, wenn sie innerhalb obiger Frist nachweislich abgesendet wird. Bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind und aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, besteht kein Rücktrittsrecht.

3. Preise, Steuern und Gebühren


3.1 Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer, ohne Lieferkosten und ohne jegliche Nebengebühren, sofern nicht in der jeweils geltenden Preisliste andere Lieferkonditionen angeführt sind.

3.2 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass für Lieferungen nach Deutschland auch die jeweils anfallende Alkoholsteuer in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Höhe aufgrund der geltenden Gesetzeslage dem Bruttokaufpreis aufgeschlagen wird und zusätzlich zur Verrechnung gelangt. Diese Alkoholsteuer wird sodann an die Zollbehörde abgeführt.

3.3 Wesentliche Änderungen der Verhältnisse, insbesondere der Löhne, Frachten, Versicherungskosten, Zölle und sonstigen Abgaben, berechtigen die Gin-Destillerie LoRe, die am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preise zu berechnen. Bei Verbrauchergeschäften gilt dieser Punkt nicht.

3.4 Stornierungen durch den Käufer sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Gin-Destillerie LoRe möglich. Ist die Gin-Destillerie LoRe mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den bisher erbrachten Leistungen und anerlaufenen Kosten eine Stornopauschale in der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes zu verrechnen.

4. Lieferung und Lieferzeit


4.1 Die Angabe von Lieferterminen erfolgt freibleibend und unentgeltlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Käufer jedenfalls erst dann zur Geltendmachung des Rücktrittsrechts, wenn die Gin-Destillerie LoRe trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht durchführt.

4.2 Ein Versand der Produkte erfolgt auf Kosten und Gefahr des Käufers. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Käufers. Beanstandungen wegen Transportschäden sind vom Käufer unverzüglich, längstens binnen 8 Tagen, bei sonstigem Verfall, nach Ablieferung der Ware an den Käufer von diesem dem Transportunternehmen und der Gin-Destillerie LoRe schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Aufbewahrungsmaßnahmen und Aufbewahrungskosten, die aus Gründen notwendig werden, die in der Sphäre des Käufers liegen, wie Lieferverzögerungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben und Informationen, sind von der Gin-Destillerie LoRe nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug führen.

4.3 Sofern unvorhersehbare oder vom Parteiwillen unabhängige Umstände, wie beispielsweise Fälle höherer Gewalt eintreten, die die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist behindern, verlängert sich diese jedenfalls um die Dauer dieser Umstände oder räumen der Gin-Destillerie LoRe ein Recht zur Abstandnahme von der Lieferverpflichtung ein; dazu zählen auch unter anderem bewaffnete Auseinandersetzungen, behördliche Eingriffe und Verbote, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte sowie Ausfall eines wesentlichen, schwer ersetzbaren, Zulieferanten. Diese vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Zulieferanten eintreten.

4.3 Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von der Gin-Destillerie LoRe gesondert in Rechnung gestellt werden.

4.4 Sie können unter den folgenden Links den Sendungsstatus Ihres Pakets nachverfolgen: Hermes Sendungsverfolgung

5. Gewährleistung


5.1 Sofern im Angebot nicht anders angegeben, leistet die Gin-Destillerie LoRe für ihre Produkte und Waren für die Dauer von 6 Monaten Gewähr. Mängel müssen, bei sonstigem Haftungsausschluss längstens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich und mit detaillierter Mängelbeschreibung und Anschluss des Liefernachweises gerügt werden.
Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Verwendung durch den Käufer oder Dritte verursacht wurden.

5.2 Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsansprüchen aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

5.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des ABGB in Verbindung mit den Bestimmungen des KSchG uneingeschränkt.

6. Haftung


6.1 Eine Haftung für Ansprüche über die Gewährleistung hinaus (Mangelfolgeschäden), sowie der Ersatz eines Schadens, aus welchem Titel auch immer, tritt nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ein; deren Vorliegen ist vom Käufer nachzuweisen. Die Haftung der Gin-Destillerie LoRe für allfällig entgangenen Gewinn oder weiteren Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Die Gin-Destillerie LoRe haftet in keinem Fall für Schäden, deren Eintritt der Käufer durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

6.2 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist auf Personenschäden und jene Sachschäden, welche Verbraucher erleiden, beschränkt, jedoch überhaupt ausgeschlossen, wenn die für die Nutzung der Leistungen gesetzlichen Vorschriften oder die besonderen Gebrauchsanleitungen, Warn- und Sicherheitshinweise nicht beachtet werden.
Das Produkthaftungsgesetz gilt mit der Einschränkung, dass die Gin-Destillerie LoRe im Verhältnis zum Käufer keine Rückersatzpflicht nach dem PHG trifft. Der Käufer ist verpflichtet, diesen Ausschluss an seine Kunden bei sonstiger Regresspflicht zu überbinden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

6.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Schadenersatzregeln des ABGB in Verbindung mit den Bestimmungen des KSchG uneingeschränkt.

7. Zahlungsbedingungen


7.1 Der Käufer hat die Ware nach Erhalt der Ware innerhalb 14 Tagen ohne jeden Abzug zu begleichen. Schriftlich vereinbarte Zahlungsziele sind von dieser Regelung ausgenommen. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7.2 Bei Zahlungsverzug ist die Gin-Destillerie LoRe berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu verrechnen. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist die Gin-Destillerie LoRe berechtigt, Terminverlust geltend zu machen.
Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skonto- oder Rabattvereinbarungen außer Kraft.

7.3 Zahlungen gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf dem Geschäftskonto der Gin-Destillerie LoRe als geleistet. Zahlungen werden zunächst auf Kosten und Zinsen, als dann auf zeitlich ältere Forderungen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.

7.4 Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Gin-Destillerie LoRe und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von der Gin-Destillerie LoRe nicht anerkannter Forderungen des Käufers, ist ausgeschlossen.
In Abänderung dieses Punktes gilt für Verbrauchergeschäfte: Die Aufrechnung mit offenen Forderungen gegenüber der Gin-Destillerie LoRe ist nur möglich, sofern entweder der Verkäufer zahlungsunfähig ist, oder die wechselseitigen Forderungen in einem rechtlichen Zusammenhang stehen, oder die Gegenforderung des Vertragspartners gerichtlich festgestellt, oder von der Gin-Destillerie LoRe anerkannt worden ist.

7.5 Rechte des Käufers, seine vertraglichen Leistungen nach § 1052 ABGB zur Erwirkung oder Sicherstellung der Gegenleistung zu verweigern, sowie überhaupt seine gesetzlichen Zurück-haltungsrechte sind ausgeschlossen.
Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

7.6 Für den Fall des Zahlungsverzuges ist der Käufer verpflichtet, der Gin-Destillerie LoRe sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltskosten und Kosten von Inkassso-Büros zu refundieren. Sofern die Gin-Destillerie LoRe das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Käufer pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 15,00 zuzüglich zu den sonst anfallenden Zinsen und Kosten zu bezahlen. Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, dass im Falle des Zahlungsverzuges sein Name, die Anschrift, der offene Saldo sowie die Mahndaten an die Warenkreditevidenz und an mit der Einbringung von Forderungen berechtigte Inkassounternehmen beziehungsweise Rechtsanwälte übermittelt werden.

8. Eigentumsvorbehalt


8.1 Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren und Produkte im unbeschränkten Eigentum der Gin-Destillerie LoRe. Der Käufer ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch für die Gefahr des Untergangs, Verlusts und Verschlechterung. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung sind unwirksam.

8.2 Sollte die Ware vom Käufer vor Bezahlung des gesamten Kaufpreises an Dritte weiterveräußert werden, so gilt der von diesem zu entrichtende Kaufpreis als im Zeitpunkt des Verkaufes an die Gin-Destillerie LoRe abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, den solcher Art erzielten Erlös gesondert zu verwahren und unverzüglich an die Gin-Destillerie LoRe abzuführen.

8.3 Sollte die Ware gepfändet oder beschlagnahmt werden, so verpflichtet sich der Käufer, die Gin-Destillerie LoRe innerhalb von drei Tagen zu verständigen und sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechts erforderlichen Informationen zu erteilen.

8.4 Der Käufer ist verpflichtet, für den Fall, dass Dritte auf die noch im Eigentumsvorbehalt der Gin-Destillerie LoRe stehende Ware zugreifen bzw. Ansprüche geltend machen, darauf hinzuweisen, dass diese Ware im Eigentum der Gin-Destillerie LoRe steht.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand


9.1 Soweit durch diese Bestimmungen Abweichendes nicht vereinbart ist, gelten die zwischen Unternehmen zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen materiellen Rechts; dies auch dann, wenn eine Lieferung ins Ausland erfolgt. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Bestimmung gilt nicht für Verbrauchergeschäfte.

9.2 Für Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht am Geschäftssitz der Gin-Destillerie LoRe als vereinbart. Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus Vertrag erhobenen Klagen ist jenes sachlich in Betracht kommende Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder den Ort seiner Beschäftigung hat.

10. Eigentums- und Urheberrechte sowie gewerbliche Schutzrechte


10.1 An allen Zeichnungen, Bild- und textlichen Beschreibungen sowie individuell erstellter Software behält sich der Auftragnehmer das alleinige Eigentums- und Urheberrecht vor. Zuwiderhandeln verpflichtet zum Ersatz des entstandenen Schadens, Unterlassung und Beseitigung und berechtigt den Auftragnehmer zum Rücktritt von allen mit dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen.

11. Sonstige Bestimmungen


11.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig, anfechtbar oder sonst wie unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Bestimmung zu ersetzen, die ihr in ihrem wirtschaftlichen Gehalt und dem Vertragszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für das Ausfüllen von Vertragslücken durch eine in der vorgenannten Weise ergänzenden Vertragsauslegung. Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Leistungserbringung nach Treu und Glauben.

11.2 Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Käufer in der Bestellung angegebenen Adresse. Der Käufer ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Käufer haftet dieser für alle daraus entstehenden Kosten.

11.3 Ein Weiterverkauf von online bestellten Waren durch den Käufer zu gewerblichen Zwecken über das Internet ist untersagt..

11.4 Dem Käufer ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Der Käufer trägt das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei der Gin-Destillerie LoRe ankommen. Die Gin-Destillerie LoRe darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der sie erhalten werden, vom jeweiligen Käufer selbst gesandt wurden.

11.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers oder Dritter sind für die Gin-Destillerie LoRe nicht verbindlich, auch dann nicht, wenn vom Käufer darauf Bezug genommen wird und die Gin-Destillerie LoRe im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.

12. Datenschutz

12.1 Alle Informationen zu unserem Datenschutz finden Sie hier:

Datenschutzerklärung

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